| Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NRW | PRODUKT / DIENSTLEISTUNG |
Für bestimmte Wohngebäude, Garagen und Stellplätze benötigen Sie keine Baugenehmigung. Sie können mit diesen Bauvorhaben prinzipiell beginnen, wenn alle erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Ochtrup eingereicht wurden und wir nicht innerhalb eines Monats erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist. |
[Notwendige Unterlagen] [Gebühren] [Ansprechpartner/innen] [Ähnliche Produkte / Dienstleistungen] [Formulare / Medien] |
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Welche Vorhaben fallen unter die Freistellung? Im Prinzip fallen darunter Wohngebäude (einschließlich der Nebengebäude und -anlagen, zum Beispiel Garagen und Stellplätze), deren oberster Aufenthaltsraum nicht mehr als 22 Meter (Gebäude mittlerer Höhe, s. § 2 BauO NRW) über der Geländeoberfläche liegen.
Innerhalb von 4 Wochen erhalten Sie unter Angabe der Gründe Ihren Antrag auf Genehmigungsfreistellung von der Stadt Ochtrup zurück und müssen dann einen entsprechenden Bauantrag beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, einreichen. Sie können jedoch bereits bei der Vorlage Ihrer Unterlagen in der "Genehmigungsfreistellung" erklären, dass Ihre Unterlagen als Bauantrag weiter behandelt werden sollen. Dann leitet die Stadt Ochtrup Ihre Unterlagen dem Kreis Steinfurt mit einer entsprechenden Stellungnahme zu. Das spart Zeit bei der späteren Genehmigung.
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Rechtliche Grundlagen:§§ 4, 67 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) |
Ihre Ansprechpartner/innen: Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NW:[Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt] |
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Sabine Hartmann |
Nebengebäude II Zimmer 09 Hinterstr. 20 48607 Ochtrup
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Formulare / Medien:Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (49280 Bytes) |
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