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Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NRW PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

Für bestimmte Wohngebäude, Garagen und Stellplätze benötigen Sie keine Baugenehmigung. Sie können mit diesen Bauvorhaben prinzipiell beginnen, wenn alle erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Ochtrup eingereicht wurden und wir nicht innerhalb eines Monats erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist.

[Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]
[Ansprechpartner/innen]
[Ähnliche Produkte / Dienstleistungen]
[Formulare / Medien]

Welche Vorhaben fallen unter die Freistellung?

Im Prinzip fallen darunter Wohngebäude (einschließlich der Nebengebäude und -anlagen, zum Beispiel Garagen und Stellplätze), deren oberster Aufenthaltsraum nicht mehr als 22 Meter (Gebäude mittlerer Höhe, s. § 2 BauO NRW) über der Geländeoberfläche liegen.


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  1. Die Vorhaben müssen im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes errichtet werden und müssen den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
  2. Die Vorhaben dürfen unseren örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen. Ob das der Fall ist, erfahren Sie im Zweifel bei unseren Ansprechpartner(inne)n.

  3. Die Vorhaben müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, vor allem denen der Bauordnung für das Land NRW, entsprechen.
  4. Die Erschließung muss gesichert sein. Das bedeutet, die Wasserver- und entsorgung müssen ebenso möglich sein wie die Anbindung an eine öffentliche, befahrbare Verkehrsfläche. Es reicht aus, wenn die Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche bis zur Fertigstellung des Vorhabens gesichert ist (das ist häufig in Neubaugebieten der Fall).


Und was passiert, wenn die Stadt Ochtrup doch ein Baugenehmigungsverfahren für notwendig hält?

Innerhalb von 4 Wochen erhalten Sie unter Angabe der Gründe Ihren Antrag auf Genehmigungsfreistellung von der Stadt Ochtrup zurück und müssen dann einen entsprechenden Bauantrag beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, einreichen. Sie können jedoch bereits bei der Vorlage Ihrer Unterlagen in der "Genehmigungsfreistellung" erklären, dass Ihre Unterlagen als Bauantrag weiter behandelt werden sollen. Dann leitet die Stadt Ochtrup Ihre Unterlagen dem Kreis Steinfurt mit einer entsprechenden Stellungnahme zu. Das spart Zeit bei der späteren Genehmigung.

 

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Notwendige Unterlagen: 

Vordruck "Vorlage in der Genehmigungsfreistellung"

Diesen Vordruck erhalten Sie bei unseren Ansprechpartner(inne)n bzw. steht er als Download unten auf dieser Seite zur Verfügung. Er enthält auch Hinweise darauf, welche Bauvorlagen Sie einreichen müssen.

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Rechtliche Grundlagen:

§§ 4, 67 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)

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Gebühren: 

Das Verfahren ist gebührenfrei, es sei denn, die/der Bauherr/in beantragt, dass die Stadt nach § 67 Abs. 2 Satz 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vorzeitig mitteilt, dass  kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

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Ihre Ansprechpartner/innen:  Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NW:

[Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt]

Sabine Hartmann

Nebengebäude II
Zimmer 09
Hinterstr. 20
48607 Ochtrup

Tel.: (02553) 73-148
Fax: (02553) 73-201
E-Mail: Sabine Hartmann

Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag
08.30 Uhr - 16.00 Uhr 08.30 Uhr - 18.00 Uhr 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Terminabsprache


Formulare / Medien: 

Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (49280 Bytes)

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