Rat und Allgemeine Verwaltung
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Ortsrechtssammlung der Stadt Ochtrup zu diesem Bereich an.
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Hauptsatzung der Stadt Ochtrup
Die Hauptsatzung enthält wichtige Regelungen zur Stadt Ochtrup (Wappen, Gebiet etc.), der Unterrichtung der Einwohner/innen, dem Status der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters, den öffentlichen Bekanntmachungen etc. .
Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
Ähnlich wie bei einem Verein regelt die Geschäftsordnung vor allem formale Dinge, z.B. wie, wann und in welcher Form zu Ratssitzungen einzuladen ist.
Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse
Da der Rat die Möglichkeit haben soll, Interessenskollisionen einzelner Ratsmitglieder zu erkennen und zu beurteilen, sieht die Gemeindeordnung NRW in § 43 Abs. 3 vor, dass die Mitglieder des Rates gegenüber dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben haben. Dies geschieht im Rahmen des Erlasses einer Ehrenordnung.
Satzung zum Jugendparlament
Der Rat der Stadt Ochtrup hat beschlossen, für die Stadt Ochtrup ein Jugendparlament zu bilden. Welche Funktion das Jugendparlament hat, wie es zusammengesetzt wird, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind etc. wird in dieser Satzung geregelt.
Verwaltungsgebührensatzung
Leistung kostet Geld. Private Unternehmen legen Preise fest. Bei uns heißen sie meistens Gebühren. Wofür wir Gebühren nehmen (müssen) und wie hoch sie sind, steht in dieser Satzung.
Kommunalwahlsatzung
(Satzung über die Verringerung der Zahl der bei der Kommunalwahl zu wählenden Vertreter)
Das Kommunalwahlgesetz NRW sieht für Ochtrup 38 Ratsmitglieder und 19 Wahlbezirke vor. Mit dieser Satzung wird die Anzahl der Ratsmitglieder auf 34 und die der Wahlbezirke auf 17 reduziert.
Satzung Bürgerentscheide
In dieser Satzung wird die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt.
Nutzungsbedingungen über die Verwendung des Stadtlogos "Wir haben den Dreh raus!"
Das Ochtruper Stadtlogo "Wir haben den Dreh raus!" ist rechtlich geschützt. In den Nutzungsbedingungen wird dessen Verwendung geregelt.
Weiterführende Verweise / Informationen:
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