Sicherheit und Ordnung
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Ortsrechtssammlung der Stadt Ochtrup zu diesem Bereich an.
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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Wie sind Tiere auf öffentlichen Straßen und Wegen zu halten? Wie und wo dürfen Wohnwagen und Zelte aufgestellt werden? Welche allgemeinen Pflichten gelten in Ochtrup? Das und viel mehr regelt diese Verordnung.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Ochtrup
In Ochtrup ist es ein liebgewonnener Brauch, am Ostersonntag Osterfeuer zu entzünden. Da dies bei aller Sorgfalt nicht immer ohne Gefahr abläuft, hat sich die Stadt Ochtrup entschlossen, eine Ordnungsbehördliche Verordung über die Durchführung von Osterfeuern zu erlassen.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs im Ochtruper Stadtpark
Der Ochtruper Stadtpark soll für alle Einwohner/innen der Stadt Ochtrup ein Ort der Ruhe und Erholung sein. Aus diesem Grunde sind einige Dinge an diesem Ort nicht erlaubt. Welche das sind, regelt diese Satzung.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
An bestimmten Sonntagen dürfen die Geschäfte geöffnet werden. Welche das sind, bestimmt diese Verordnung.
Wochen- und Jahrmärkte
Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen anlässlich der Veranstaltung von Wochen- und Jahrmärkten)
Wann und wo dürfen Marktstände o.ä. aufgestellt werden? Welche Gebühren werden hierfür erhoben? All dies regelt diese Satzung.
Feuerwehrsatzung
(Satzung über die Leistungen der Freiw. Feuerwehr der Stadt Ochtrup sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten)
In erster Linie ist die Freiw. Feuerwehr Ochtrup natürlich zur Brandbekämpfung im Einsatz. Oft rückt sich aber auch zu anderen Hilfseinsätzen aus. Welche Leistungen was kosten, regelt diese Satzung.
Durchführung von Brandschauen
Die Durchführung von Brandschauen kosten Geld. In welcher Höhe für diese Leistungen Gebühren erhoben werden, regelt diese Satzung.
Weiterführende Verweise / Informationen:
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