Überprüfung u. Unterhaltung der Beschilderung
Entscheidungen über die Aufstellung von Verkehrsschildern im Stadtgebiet von Ochtrup trifft die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt im Benehmen mit der zuständigen Polizei, dem Straßenbaulastträger (Land, Kreis, Stadt) und der Kommune.
Maßgeblich zu beachten ist hierbei § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), worin unter anderem festgelegt ist, dass „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“
Ist eine Entscheidung getroffen worden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt die Beschilderung an und der Baubetriebshof der Stadt Ochtrup stellt die entsprechenden Schilder auf und unterhält diese.
Gerne nimmt der unten genannte Ansprechpartner Hinweise zu defekten, fehlenden oder nicht mehr lesbaren Schildern entgegen.
Herr Georg Holtmannspötter |
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Baubetriebshof
- Baubetriebshofleiter Baubetriebshof Weiner 101 48607 Ochtrup |
Telefon: +492553993293
Telefax: +4925539179227 |