Bebauungspläne
In einem Bebauungsplan (kommunale Satzung) wird unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung für jedes einzelne Grundstück verbindlich festgeschrieben. Die Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung NRW geregelt.
Ob es überhaupt einen Bebauungsplan im Bereich eines Grundstückes gibt und welcher Bebauungsplan es ist (bitte Nr. merken), können Sie dem nachfolgend zum Download angebotenen Übersichtsplan entnehmen.
Wenn für das betreffende Grundstück ein Bebauungsplan existiert, dann können Sie ihn nachfolgend als pdf-Datei aufrufen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die unten genannte Sachbearbeiterin.
Zurzeit können wir die Listen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne nicht aktualisieren. Um sicher zu sein, ob der Bebauungsplan hier auf der Seite noch aktuell ist, rufen Sie uns bitte an.
Stadtgebiet
Bebauungspläne 1 - 9
Bebauungspläne 10 - 19
Bebauungspläne 20 - 29
Bebauungspläne 30 - 39
Bebauungspläne 40 - 49
Bebauungspläne 50 - 59
Bebauungspläne 60 - 69
Bebauungspläne 70 - 79
Bebauungspläne 80 - 89
Bebauungspläne 90 - 99
Langenhorst
Bebauungspläne 1L - 16L
Bebauungspläne 38L - 45L
Welbergen
Bebauungspläne 1W - 9W
Falls Sie für das betreffende Grundstück feststellen, dass dort kein Bebauungsplan existiert, ist für Auskünfte zur Bebauung der Kreis Steinfurt zuständig.
Für den Ortsteil Ochtrup einschließlich der Bauerschaften: Herr Veerkamp, Tel.-Nr.: 02551/69-2632; E-Mail: reinhard.veerkamp@kreis-steinfurt.de.
Für die Ortsteile Langenhorst und Welbergen einschließlich der Bauerschaften: Herr Stuff, Tel.02551/69-2639; E-Mail: werner.stuff@kreis-steinfurt.de.
Kontakt:
Kreis Steinfurt
Der Landrat
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Telefon: +49 2551 69-0
Telefax: +49 2551 69-2400
E-Mail: post@kreis-steinfurt.de
Internet: Kreis Steinfurt
Gesetzliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Frau Angelika Kurz |
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Rathaus III
Raum: 19 Hinterstraße 20 48607 Ochtrup |
Telefon: +49255373-350
Telefax: +49255373-5350 |