Beglaubigung von Unterschriften

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde  oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. 

    Die Unterschrift muss persönlich in Gegenwart des/r Mitarbeiters/in des Ordnungsamtes, also im Rathaus, erfolgen. Bitte nicht das Schriftstück schon daheim unterschreiben.

    Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen sind beim Notar möglich!



  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in durch z. B. Personalausweis oder Pass

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr pro Beglaubigung: 2,00 €