Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Führungszeugnisse beinhalten sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen.

    Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.
    Ausführliche Informationen zum Thema „Führungszeugnis“ finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
    Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/ die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z.B.:

    • für private Zwecke
    • zur Vorlage bei einer Behörde
    • erweiterte Führungszeugnisse und das
    • Europäische Führungszeugnis.

    Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung eines Behördenführungszeugnisses erforderlich.
    Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
    Ein Europäisches Führungszeugnis können nur Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates beantragen.

    Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert ca. ein bis zwei Wochen.
    Beachten Sie, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ca. 3 Wochen länger dauert.

    Das Bundesamt für Justiz bietet für Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, einen "Online-Service" an. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die ein Führungszeugnis benötigt
    • genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes (FZ zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (NE /OE) stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragssteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel 13,00 €.

    Europäisches Führungszeugnis: 17,00 €

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare