Gewerbeangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Alle gewerblichen Angelegenheiten werden durch die Gewerbeordnung (GewO) bzw. durch Spezialgesetze geregelt. Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jeder Person gestattet, soweit nicht durch die GewO Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Bei Ausländern darf die Ausübung einer selbständigen Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).

    Hinweis:
    Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden (§ 38 GewO) z.B. Gebrauchtwagenhandel, An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien, so ist bei der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Diese Unterlagen sollten möglichst 2 Wochen vor dem Anmeldetermin beantragt werden, damit eine Vorlage erfolgen kann.

    Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, muss eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Münster, Postfach 3480, 48019 Münster, Tel.: (49 251 52030) beantragt werden. Die Handwerkskammer erteilt hierzu gern weitere Auskünfte.


    Anmeldung

    Jede Person (auch Personengesellschaften oder juristische Personen, z.B. GmbH oder AG), die einen selbständigen Betrieb eines Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Voraussetzung für eine Anmeldung in Ochtrup ist natürlich, dass sich der Betriebssitz (gilt auch für selbständige und unselbständige Zweigstellen) auf dem Gebiet der Stadt Ochtrup befindet. Der Wohnsitz des Gewerbetreibenden spielt keine Rolle.


    Abmeldung

    Wird ein Gewerbe aufgegeben (z.B. durch Schließung, Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt, Änderung der Rechtsform) bedarf es einer Gewerbeabmeldung.


    Ummeldung

    Ein in Ochtrup angemeldetes Gewerbe ist umzumelden, wenn der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird oder/und die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.


    Hinweis zur Geldwäscheprävention:

    Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismus mißbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken.

    Und zuletzt noch ein Rat:
    Bitte beginnen Sie nie eine Gewerbeausübung ohne Gewerbean/ummeldung oder ohne Handwerksrolleneintrag. Ansonsten könnten Sie gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoßen.


     Rechtliche Grundlagen:
    § 14 Gewerbeordnung


    Allgemeine Gebühren-Informationen    

    Für die Gewerbeanmeldung sowie für die Gewerbeummeldung ist eine Gebühr von 20,00 € zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung vorzunehmen hat und hierfür auch eine Gebühr entrichten muss.

    Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei. 

        


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Zuständige Mitarbeitende