Gewerbezentralregisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerbezentralregister erfasst alle Verfahren (auch Bußgeldverfahren, soweit diese von der jeweiligen Behörde weitergemeldet worden sind) aus dem Gewerbebereich. So würde z.B. der Entzug einer Gaststättenerlaubnis in einem Führungszeugnis nicht erscheinen, aber im Auszug auf dem Gewerbezentralregister würde dieser Sachverhalt mitgeteilt.

    Bitte beachten!
    Es dauert ca. 14 Tage bis die Gewerbezentralregister-Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn erteilt wird.


    Eine natürliche Person bzw. eine Gesellschaft oder eine eingetragene Firma kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
    Privatpersonen beantragen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro (Zimmer 3).

    Eingetragene Gesellschaften (GmbH`s etc.) beantragen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt (Zimmer 8).

    Falls die Auskunft direkt bei einer Behörde vorgelegt werden muss, ist die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und wenn vorhanden, auch ein Aktenzeichen, anzugeben.

    Allgemeine Gebühren-Informationen

    Die Gebühr beträgt 13,00 €



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende