Melderegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Dritte erhalten in einem bestimmten Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Man kann Auskunft über

    • Vor- und Familienname
    • Anschrift
    • Doktorgrad

    einer genau bestimmten Person erhalten. In der Regel werden mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person benötigt (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht), damit eine Auskunft erteilt werden kann.

    Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist seit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Diese Erklärung muss direkt bei Antragstellung angegeben werden.

    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Nutzungszweck anzugeben.


  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand.
    Einfache Auskunft aus dem Melderegister: 11,00 €
    Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 15,00 €

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare