Notbetreuung für Kinder im Kreis Steinfurt
Notbetreuung auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet - erneute Entlastung bei Elternbeiträgen durch Land und Kommunen
Die Notbetreuung in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen wird bis zum 17. Mai 2020 fortgesetzt.
Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, können eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Kreisjugendamt in Steinfurt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen.
Hier finden Sie das Antragsformular als PDF zum Download:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat geregelt, welche Berufsgruppen zum Personal kritischer Infrastruktur gehören:
Ab dem 23. April 2020 wurde die Notbetreuung auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet:
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben seit dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.
Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben. Das geht aus der 3. Corona-Betreuungsverordnung vom 24.4.2020 hervor:
Damit ist in der zurückliegenden Woche auch in Ochtrup die Zahl der Ansruchsberechtigten gestiegen. Mittlerweile werden 120 Kinder in 15 Ochtruper Kitas und über 40 Kinder in den sechs Schulen betreut.
Um eine adäquate, den hygienischen Standards entsprechende Betreuung der Kinder - gerade mit dem jetzt stufenweise wieder eingeführten Schulunterricht - zu gewährleisten, gilt jedoch weiterhin vorrangig, die Betreuung im privaten Bereich zu organisieren bzw. durch die Absprache flexibler Arbeitszeitmodelle (u.a. Homeoffice) selbst sicherzustellen.
Zum Nachweis ist bei einer Ausbildung die Bescheinigung der Schule/Hochschule oder die Eigenerklärung der alleinerziehenden Person, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts - organisiert werden kann, einzureichen.
Um Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen. Damit müssen die Eltern, unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots, auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen. Die Stadt Ochtrup wird dazu in der kommenden Ratssitzung am 14.5. einen Beschluss fassen.
erstellt am 29.04.2020