Corona - Aktualisierung der Landesverordnung
Weitere Lockerungen seit Montag (4. Mai) in Kraft
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde erneut aktualisiert. Die Änderungen sind ab Montag, 4. Mai, in Kraft getreten.
Eine der wesentlichen Lockerungen ist die Öffnung von Friseur- und und Podologiebetrieben ab Montag, 4. Mai, allerdings unter strengen Hygiene-Auflagen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) hat einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt.
Sie finden die aktualisierte Fassung vom 30.4. hier als PDF zum Download:
Auch die VHS und die Musikschule dürfen ab Montag, 4.Mai, wieder mit einem eingeschränkten Angebot an den Start gehen. Vorläufig ist an den Musikschulen lediglich Einzelunterricht erlaubt.
Der Musikschulzweckverband in Ochtrup prüft derzeit, ob die Unterrichtsstätten in den Schulgebäuden bereits für den Musikschulunterricht hergerichtet sind, um die Neuigkeiten der Landesregierung so schnell wie möglich umsetzen zu können.
Eine besonders erfreuliche Aussicht für die Kinder: Spielplätze dürfen ab Donnerstag, 7.Mai, wieder geöffnet werden.
Auf einen Blick:
Wichtig ist festzuhalten, dass die Kontaktsperre weiterhin gilt und die Auflagen zur Mund-Nase-Bedeckung auf entsprechende Bereiche ausgeweitet worden sind.
Sie finden die aktualisierte Rechtverordnung des Landes NRW als Gesamtdokument in der untenstehenden PD zum Download:
erstellt am 02.05.2020