Auf dem Weg in die Normalität
Neue Rechtsverordnung des Landes liegt vor
Die aktualisierte Rechtsverordnung des Landes NRW liegt seit heute Morgen (9.5.) der Stadt Ochtrup vor.
Sie enthält eine Reihe von Lockerungen in den Corona-Maßnahmen, die unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens weiter stufenweise ausgebaut werden.
Die wichtigsten Neuerungen einzelner, für die Stadt Ochtrup relevanter Lebensbereiche, die teilweise auch aus verschiedenen Einzelverordnungen des Landes hervorgehen, sind hier im Überblick zusammengefasst:
- Ab dem 11.5. werden die Kontaktbeschränkungen insoweit gelockert, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen können. Es gibt dabei keine Personenbeschränkung. Die Abstandsregelung von 1,50 m und die Mundschutzpflicht in bestimmten Bereichen besteht bis auf Weiteres fort.
- Ab dem 11.5. können Gastronomiebetriebe wieder öffnen, sofern die Einhaltung des Abstandsgebots in ihrem Innen- und/oder Außenbereich umsetzbar ist und ein Hygienekonzept vorliegt. Am selben Tisch dürfen nur Personen sitzen, die bis zu zwei unterschiedlichen häuslichen Gemeinschaften angehören. Buffetangebote mit offenen Lebensmitteln bleiben unzulässig.
- Ab dem 18.5. können Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen) auch wieder für touristische Zwecke öffnen. Die Gäste müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Analog zur Gastronomie gilt das Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab dem 11.5. sind VHS-Veranstaltungen unter Abstands- und Hygieneregeln zulässig. In der Musikschule sind Gruppen mit maximal sechs Teilnehmenden erlaubt.
- Ab dem 11.5. ist die Öffnung von Fitness-Studios, und Tanzschulen unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich.
- Ab dem 9.5. sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Kontakt-, Abstands- und Hygienevorgaben möglich.
- Ab dem 20.5. können Freibäder unter Infektionsschutzauflagen wieder öffnen. (Das gilt nicht für reine Spaßbäder.)
- Seit dem 7.5. ist Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen möglich, sofern das Abstandsgebot von 1,50 m eingehalten werden kann (keine Sportart mit Körperkontakt). Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen. Reitsport ist ebenfalls in geschlossenen Hallen erlaubt.
- Seit dem 1.5. dürfen unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte wieder Gottesdienste und andere Versammlungen von Religionsgemeinschaften stattfinden.
In Ochtrup finden Gottesdienste in der Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus unter entsprechenden Schutzvorkehrungen seit dem 2.5. statt; in der Ev. Kirchengemeinde wird der Präsenzgottesdienst in Abstimmung mit dem Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken voraussichtlich ab dem 16.5. wieder aufgenommen. Genaueres darüber können Sie auf den jeweiligen Homepages der Ochtruper Kirchengemeinden erfahren.
Hier finden Sie die neue Rechtsverordnung als Gesamtdokument:
Hier kommen Sie zu den beigefügten Hygiene- und Infektionsschutzstandards als PDF zum Download:
erstellt am 09.05.2020