Coronaschutzverordnung aktualisiert
Regelungen für Tourismus, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ab dem 16.5. - Änderungen der Quarantänepflicht für Reiserückkehrer
Die Coronaschutzverordnung wurde am vergangenen Wochenende erneut aktualisiert. Sie ist mit Wirkung vom 16.5.2020 in Kraft getreten.
Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun unter anderem Vorgaben für Ausflugsschiffe und Freibäder (Voraussetzungen für Öffnungen).
Die Regelungen zu touristischen Übernachtungen wurden an die aktuell geltende CoronaEinrVO angepasst und Übernachtungen auch für EU-Einreisende freigegeben.
Hier finden Sie die aktualisierte Coronaschutzverordnung al PDF zum Download:
Auperdem haben Bund und Länder am 14.5. das Ende der Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien beschlossen. Die neue Verordnung trat in Nordrhein-Westfalen direkt nach Mitternacht in Kraft.
Die Anlage mit den Hygiene- und Infektionsschutzstandards wurde mit Blick auf die Gastronomie modifiziert. Künftig sind beispielsweise nach strengen Vorgaben Buffets zulässig. Außerdem regelt die Anlage den Rahmen für Beherbergungsbetriebe und Campingplätze.
erstellt am 18.05.2020