Coronaschutzverordnung aktualisiert
Einige redaktionelle Änderungen der bisherigen Schutzverordnung - Verlängerung bis 5. Juni 2020
Die Coronaschutzverordnung wurde erneut aktualisiert. Sie tritt mit Wirkung vom 21.5.2020 in Kraft.
Neben einigen redaktionellen Anpassungen beinhaltet sie vor allem kleinere Änderungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und Freizeitaktivitäten. Insgesamt bleibt die Kontaktsperre bestehen.
Die geltende Coronsschutzverordnung wird bis einschließlich 5. Juni 2020 verlängert.
Hier finden Sie die aktuelle Coronschutzverordnung als PDF zum Download:
Die aktuelle Coronaschutzverordnung in der Betreuungsinfrastruktur:
Die aktuelle Coronaschutzverordnung zu Ein- und Rückreisemodalitäten:
Die aktualisierten Hygiene und Infektionsschutzstandards:
erstellt am 20.05.2020