Coronaschutzverordnung aktualisiert
Weitere Lockerungen ab dem 30. Mai 2020
Die Coronaschutzverordnung wurde erneut aktualisiert. Die mittlerweile sechste Fassung der Verordnung tritt mit Wirkung vom 30.5.2020 in Kraft.
Einige Lockerungen gibt es im Bereich von Kultur, Freizeit und Sport.
Insbesondere die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum ist noch einmal gelockert worden: Ab Samstag können sich nun auch Gruppen bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen.
Kinos und andere Kultureinrichtungen dürfen ab dem 30.5. wieder öffnen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt. Konkret heißt das, dass etwa ein Viertel der vorhandenen Plätze belegt werden kann.
Wichtig bleibt in diesen und allen Einrichtungen die Rückverfolgung der Besucher bzw. teilnehmenden Personen durch eine sorgfältige Dokumentation. Einige Datenschutzfragen bei der Dokumentierung werden in der neuen Verordnung expliziert.
Die geltende Coronsschutzverordnung wird bis einschließlich 15. Juni 2020 verlängert.
Hier finden Sie die aktuelle, am 29.5.2020 erneut überarbeitete Coronaschutzverordnung als PDF zum Download:
Die aktualisierten Hygiene und Infektionsschutzstandards:
erstellt am 29.05.2020