Schulstart am 15. Juni
Grundschulen in NRW nehmen den Regelbetrieb wieder auf
Drei Monate nach der vollständigen Schließung der Schulen (am 16.3.2020) soll in den Grundschulen Nordrhein-Westfalens der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden: Am Montag, 15. Juni, öffnen damit auch die drei Ochtruper Grundschulen ihre Tore für alle Schulklassen.
Bis dahin hatte einige Wochen lang ein Notbetrieb in den Schulen sowie in den OGS-Betreuungsangeboten geherrscht.
Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermögliche diese Entscheidung auf dem Weg hin zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an unseren Grundschulen, so das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen. „Diesen Schritt gehen wir im Interesse der Bildungsgerechtigkeit und der Zukunftschancen unserer Jüngsten."
Das Land Sachsen hat dies für Grundschulen bereits umgesetzt, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und andere Länder wollen diesen Weg ebenfalls gehen.
Die Kindertageseinrichtungen werden in Nordrhein-Westfalen bereits am 8. Juni ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.
Bund und Länder haben am 26.5. 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Es besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann.
Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher: In den Grundschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben.
Für den Schulalltag bedeutet dies:
Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien.
Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.
Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wieder aufgenommen. Allerdings wird es hier durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten Einschränkungen geben müssen.
Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.
erstellt am 05.06.2020