Coronaschutzverordnung aktualisiert
Weitere Lockerungen ab dem 15. Juni
Die Coronaschutzverordnung wurde erneut aktualisiert. Die neue Fassung trat am 15.6.2020 in Kraft und wurde mit Wirkung vom 16.6. 2020 noch einmal redaktionell überarbeitet. Weiterhin gelten:
- Maskenpflicht
- Kontaktbeschränkungen
- Verbot von Großveranstaltungen (Volksfest, Kirmes, Schützenfest...) bis mindestens 31.8.2020
Einige Lockerungen gibt es im Bereich von Kultur, Gastronomie, Freizeit und Sport.
Wellness-Einrichtungen, Saunen und Spaßbäder dürfen unter Hygiene-Auflagen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Auch Bars dürfen wieder öffnen, jedoch keine Discos oder Clubs.
Im Einzelhandel gibt es ab Montag Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung: Diese wird von einer Person pro 10 m2 auf eine Person pro 7 m2 der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Das gilt auch für die Besucher von Museen und Ausstellungen.
Private Festveranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden dürfen wieder stattfinden, wenn ihnen ein herausragender Anlass wie z.B. Jubiläen, Abschlüsse, Hochzeit oder Taufe zugrunde liegt. Dabei müssen Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmenden im Sinne einer Rückverfolgung erfasst werden.
Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen wieder möglich.
Beim Sport sind ab dem 15.6. auch nicht-kontaktfreien Sportarten in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich.
Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden.
In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
Die Coronsschutzverordnung ist gültig bis zum 01. Juli 2020.
Hier finden Sie das Gesamtdokument als PDF zum Download:
Die aktualisierten Hygiene und Infektionsschutzstandards:
erstellt am 16.06.2020