Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Fortschreibung vieler Maßnahmen bis Ende September
Die Coronaschutzverordnung wurde mit Wirkung vom 16. September 2020 erneut überarbeitet.
Im Wesentlichen handelt es sich bei der aktualisierten Fassung um eine inhaltliche Fortschreibung der letztgültigen Verordnung bis vorerst Ende September.
Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in geschlossenen Räumlichkeiten von Geschäften, ÖPNV, Museen, Konzerten usw. gilt weiterhin, ab dem 23. September müssen gesundheitliche Gründe zur Befreiung von dieser Pflicht zusätzlich durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
Einige weitere Änderungen gibt es im Bereich Sportveranstaltungen.
Lesen Sie die Coronaschutzverordnung vom 16.9. als Gesamtdokument:
Die aktualisierten Hygiene- und Infektionsschutzstandards finden Sie hier:
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronabetreuungsverordnung:
Die aktualisierte Corona-Einreiseverordnung als PDF zum Download finden Sie hier:
erstellt am 16.09.2020