Inzidenzwert von 35 im Kreis Steinfurt erreicht
Allgemeinverfügung des Kreises - weitere Maßnahmen betreffen vor allem die Maskenpflicht
Der Kreis Steinfurt meldet am heutigen Freitag (23.10.) 38 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Damit ist auch hier der kritische Inzidenzwert von 35 überschritten, und es gilt die sogenannte „Gefährdungsstufe 1“, die andere Landkreise ringsum längst erreicht haben.
Das bedeutet auch für Ochtrup weitergehende, kreisweit abgestimmte Einschränkungen zum Schutz gegen die Coronapandemie, die in einer Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt festgehalten werden.
Sie tritt am morgigen Samstag, 24.10, in Kraft.
Hier kommen Sie zur Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt:
Konkret bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere Verschärfungen bei der Maskenpflicht.
Mund-Nase-Bedeckungen sind jetzt zusätzlich auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen, im Zuschauerbereich von Sportplätzen, auf Bahnhöfen und Bahnhofsvorplätzen, Parkplätzen mit mehr als zehn Stellflächen und in Fußgängerzonen vorgeschrieben. In Ochtrup zählt ganz ausdrücklich auch der Außenbereich im DOC dazu, wo die Mund-Nase-Bedeckung bisher lediglich eine Empfehlung war.
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die seit dem 17. Oktober in Kraft ist, sieht außerdem bei der Gefährdungsstufe 1 eine Teilnehmerbegrenzung von maximal 25 Personen bei Festen aus herausragendem Anlass außerhalb von Privatwohnungen vor. Im privaten Raum gilt diese Verordnung zwar nicht, wird aber von der Landesregierung dringend empfohlen, da von Privatfeiern laut RKI ein Großteil des Infektionsgeschehens ausgeht.
Lesen Sie die Hinweise zu den Gefährdungsstufen und zur aktuellen Coronaschutzverordnung auf dieser Homepage.
Weitere Informationen zur Coronalage im Kreis finden Sie auf der der Homepage des Kreises Steinfurt.
erstellt am 23.10.2020