Gefährdungsstufe 2 im Kreis Steinfurt
Weitergehende Maßnahmen zum Schutz gegen die Coronapandemie
Der Inzidenzwert liegt im Kreis Steinfurt seit dem gestrigen Sonntag über 50. Das bedeutet laut NRW-Coronaschutzverordnung, dass der Kreis die sogenannte „Gefährdungsstufe 2" auszurufen hat.
Die landesweite Coronschutzverordnung sieht in §15 a vor, dass im Falle der Gefährdungsstufe 2 in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, für die Gastronomie herrscht eine Sperrstunde.
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Privatwohnung dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.
Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum beschränken sich nunmehr auf 5 Personen, sofern sie nicht aus einer Familie bzw. aus maximal zwei Haushalten stammen.
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW:
In der heute aktualisierten Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt wurden die Bereiche mit Maskenpflicht noch einmal erweitert und differenziert. Das Gebot einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab morgen (Dienstag, 27.10.) in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen
- Außenbereiche von Trauzimmern und -sälen
- Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze
- Bushaltestellen
- Taxi- und Mietwagenstände
- KFZ-Stellflächen mit mehr als 10 Parkplätzen
- Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Coronavirus „massive Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitswesens erforderlich".
Die Stadt Ochtrup appelliert auch noch einmal dringend an die Bürgerinnen und Bürger, sich aus Eigenverantwortlichkeit besonnen und vorsichtig zu verhalten. Für den privaten Raum gilt aktuell keine Verordnung, aber die dringende Empfehlung, die maximale Personenzahl zu begrenzen.
Das heißt: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch vernünftig! Die Reduzierung von Kontakten auf das notwendige Minimum sollte jetzt Gebot der Stunde sein.
Hier finden Sie die aktualisierte Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt vom 26.10.:
Die alte Allgemeinverfügung des Kreises (zum Inzidenzwert 35) finden Sie hier:
erstellt am 26.10.2020