NRW-Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung aktualisiert
Verlängerung des Lockdowns bis vorerst 31. Januar 2021
Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen finden sich in der jetzt aktualisierten Corona-Schutzverordnung, die am 11. Januar in Kraft tritt.
Ein wichtiger Punkt in der neuen Corona-Schutzverordnung ist das Thema Kontaktbeschränkung: So gilt ab Montag (11.1.), dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf - plus eventuell zu betreuender Kinder.
Grundsätzlich bleibt es bis vorerst 31. Januar bei der Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie und Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann (Friseure, Fußpflege usw.)
Geöffnet bleiben weiterhin Läden für Güter des täglichen Bedarfs:
- Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
- Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
- Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung als Gesamtdokument:
Ebenfalls aktualisiert wurde die NRW-Coronabetreuungsverordnung.
Darin ist geregelt, dass der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt wird.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts soll eine Doppelbelastung von Lehrkräften möglichst vermieden werden. Sie können sich dann auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
Die Schulen bieten ab Montag, 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.
Infos zu weiteren Einzelheiten des Schulbetriebs finden Sie auch im NRW-Bildungsportal.
In den Kitas gilt ab Montag ein eingeschränkter Pandemiebetrieb. Es gibt ausschließlich feste Gruppen, Betreuungsverträge werden jeweils um 10 Stunden gekürzt.
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronabetreuungsverordnung als Gesamtdokument:
erstellt am 08.01.2021