Neue Coronaschutzverordnung und Betreuungsverordnung
Fortschreibung vieler Regelungen ab dem 22.2.2021
Die neue Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung des landes NRW liegen seit heute vor. Sie treten am 22. Februar in Kraft und gelten bis vorerst 7. März 2021.
Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen, zu Mindestabständen, zum Tragen von Schutzmasken sowie zur Schließung von Einzelhandel, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen werden in der aktualisierten Verordnung weitgehend fortgeschrieben. Eine Besonderheit dabei ist, dass ab 1. März 2021 nach vorheriger Reservierung Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege wieder möglich sind.
Einen Überblick über die bereits in der letzten Coronaschutzverordnung seit dem 14.2. geltenden Bestimmungen finden Sie im Archiv auf dieser Homepage.
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronaschutzverordnung mit den gelb markierten Änderungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung:
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronabetreuungsverordnung mit den gelb markierten Änderungen:
erstellt am 19.02.2021