Neue Coronschutzverordnung
Reaktion auf Gerichtsurteil - vorherige Terminvereinbarung jetzt im gesamten Einzelhandel
Eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW liegt seit heute vor. Darin reagiert das Land unmittelbar auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Beschränkungen im Einzelhandel.
„Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen“, teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. „Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen.“
Nur für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ändern sich die Regeln. Da das Gericht in den Lockerungen für diese Bereiche eine Ungleichbehandlung gesehen hatte, dürfen auch diese Märkte jetzt keine Kunden ohne Terminvereinbarung mehr empfangen, und auch hier gilt eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung als Gesamtdokument zum Download:
erstellt am 22.03.2021