Corona-Teststellen in Ochtrup
Gemeinsames Testzentrum der Ochtruper Apotheken eröffnet
Jetzt ist der Reigen eröffnet: Die Stadt Ochtrup hat im Schulterschluss mit den ortsansässigen Apotheken ein neues Testzentrum ins Leben gerufen. Alle fünf Ochtruper Apotheken betreiben das Testzentrum gemeinsam im ehemaligen DRK-Zentrum (Piusstr.10), die Stadt Ochtrup hat dafür die Räumlichkeiten und die Technik bereitgestellt.
Eine erste Teststelle wird bereits seit zwei Wochen an der Prof.-Gärtner-Str. 3 betrieben, eine dritte geht derzeit am DOC (Parkplatz Lortzingstraße) an den Start.
„Ich freue mich, dass es uns damit gelungen ist, ein breites Test-Angebot in unserer Stadt auf die Beine zu stellen“, erklärt Bürgermeisterin Christa Lenderich und dankt allen, die dabei sind, für ihr Engagement und vor allem auch für die gute Kooperation.
Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.
Für die Testungen muss zuvor (vorzugsweise online) ein Termin vereinbart werden. „Sollte dies dem einen oder anderen Kunden nicht möglich sein, helfen wir in der Apotheke natürlich auch gerne weiter", so die VertreterInnen der fünf Ochtruper Apotheken. Der Nachweis über das Testergebnis erfolgt kurz nach dem Test vor Ort.
Zurzeit sind schnelle Testungen wichtig, um so früh wie möglich Infektionen erkennen und Ketten unterbrechen zu können.
Hier kommen Sie direkt zur online-Buchung der drei Ochtruper Teststellen:
- Buchungsportal der gemeinschaftlichen Apotheken-Teststelle an der Piusstr. 10
- Buchungsportal der Teststelle an der Prof.-Gärtner-Str. 3
- Buchungsportal der Teststelle am DOC
Zum Hintergrund:
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, wurde noch am gleichen Tag eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.
Diese Allgemeinverfügung ist in den Kommunen die Grundlage, Anlaufstellen für Corona-Testungen zu schaffen. Sie regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten und abrechnen können. Der Kreis Steinfurt entscheidet über Einrichtung und Genehmigung von Testzentren.
erstellt am 23.03.2021