Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Weitere Restriktionen bei privaten Feiern und Festen ab dem 14.10.
Die Coronaschutzverordnung wurde mit Wirkung vom 14. Oktober 2020 erneut überarbeitet.
Aufgrund der auch landesweit inzwischen über 35 liegenden Inzidenz gilt für private Feste im Sinne des § 13 Absatz 5 CoronaSchVO künftig ab sofort landesweit eine Grenze von 50 Personen.
In sogenannten "Hotspots" (7-Tage-Inzidenz von über 50) gilt eine Beschränkung auf 25 Teilnehmer.
Die 7-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner an.
Für die Stadt Ochtrup ist der Bezugsrahmen der Kreis Steinfurt mit seinen rund 460.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hier liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 33 (Stand: 16.10.).
Im Falle einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 ("Hotspot") würden auch im Kreis Steinfurt weitere Restriktionen abgestimmt und flächendeckend angeordnet.
Lesen Sie die Coronaschutzverordnung vom 14.10. als PDF-Gesamtdokument:
Die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzstandards finden Sie hier:
Hier geht es zum aktuellen Bußgeldkatalog:
erstellt am 14.10.2020