Aktuelle Coronaverordnungen
Neue Einreiseverordnung gilt ab 5.1.2021
Die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurden am 31.12.2020 aktualisiert. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen formale Verfahren zum Erlass einer möglichen Allgemeinverfügung durch eine Kommune bzw. das Vorgehen bei lokalen Schutzmaßnahmen im Falle eines Inzidenzwertes über 200.
Die Verordnung gilt bis zum 10.01.2021. Sobald eine neue NRW-Coronaschutzverordnung für die Zeit bis Ende Januar vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Hier kommen Sie zur aktuellen Coronaschutzverordnung als Gesamtdokument:
Die Coronaeinreiseverordnung bezieht sich auf veränderte Verfahrensweisen der Gesundheitsbehörden bei negativen Testungen. Darüber hinaus legt sie fest, dass die Testpflichten für Kinder unter 6 Jahren nicht gelten.
In einer Neufassung vom 5.1.2021 wird außerdem anstelle einer alleinigen Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder eine Absonderungspflicht angeordnet, die man aber durch einen Einreisetest von Beginn an abwenden kann.
Die aktuelle Coronaeinreiseverordnung zum Download finden Sie hier:
erstellt am 05.01.2021