Aktualisierte Coronaschutzverordnung zum 15.7. und Einreiseverordnung vom 18.7.2020
Zulässige Personenzahlen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen erhöht - Rückverfolgbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein
Die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung wurden mit Wirkung zum 15. Juli (Mittwoch) erneut aktualisiert und bis zum 11. August verlängert.
Darin werden unter anderem die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass wie Hochzeiten, die nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen.
Gleiches gilt für Beerdigungen.
Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben.
Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von 10 auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.
Wichtig ist bei all den genannten Veranstaltungen zu beachten, dass die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Daher müssen die Veranstalter/innen - auch von privaten Feiern - weiterhin Listen zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung aller Teilnehmenden führen.
Auch die Maskenpflicht bleibt bis mindestens zum 11.8.2020 bestehen.
Hier kommen Sie zu der aktuellen Coronschutzverordnung:
Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird jetzt dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen.
Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Einige erneute redaktionelle Änderungen wurden zum 18.7. vorgenommen.
Die neue Corona-Einreiseverordnung als PDF zum Download:
Hier finden Sie die aktualisierten Hygiene- und Infektionsschutzstandards:
erstellt am 18.07.2020