Verfügungsfonds
Der Zuwendungsbescheid für die Städtebaufördermittel der Stadt Ochtrup beinhaltet die Finanzierung eines Verfügungsfonds für die Umsetzung der ISG-Maßnahmen und Maßnahmen weiterer Innenstadtakteure.
Ein Verfügungsfonds hat die Zielsetzung, durch privates Engagement und private Finanzressourcen die Entwicklung der Innenstadt zu fördern. In privater Verantwortung und in Kooperation mit der Verwaltung können durch diesen Fonds standortbezogene Maßnahmen in der Innenstadt durchgeführt werden. Die kooperative Unterstützung durch die Städtebauförderung soll folgende Ziele verfolgen:
Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung der Innenstadt, | |
Herbeiführung (Initiierung) und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in der Innenstadt, | |
Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute, Grundstückseigentümer, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbetreibende), | |
flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für das Innenstadtquartier. |
Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Dadurch ergibt sich eine maximale Gesamtsumme in Höhe von 60.000 Euro (30.000 Euro Mittel der Städtebauförderung, 30.000 Euro private Mittel ISG). Hierbei wird die Kofinanzierung durch die ISG als Trägerverein des Fonds gesichert. Die Stadtverwaltung ist der Fondsverwalter und regelt die finanzielle Abwicklung der Projekte sowie die Weiterleitung der öffentlichen Mittel.
Mit dem Finanzierungsanteil der Städtebauförderung und dem ISG-Anteil dürfen ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden. Mit weiteren privaten Mitteln, z. B. Spenden (Sponsoring), können auch nichtinvestive Maßnahmen finanziert werden.
Beispiele für die Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds:
Investive Maßnahmen:
bauliche Gestaltung von Eingangssituationen in ein Quartier | |
Beschilderungs- und Leitsysteme | |
Informationstafeln über den Handelsbesatz (ähnlich wie in Einkaufscentern) | |
Gestaltung / Einrichtung von Plätzen | |
Innenstadtmöblierung | |
Banner zur Beeinflussung der räumlichen Wirkung von Straßen | |
Lichtkonzepte |
Investitionsvorbereitende Maßnahmen:
Analysen und Konzepte, die für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen notwendig sind | |
Standortprofile | |
Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für Flächen im öffentlichen oder privaten Raum | |
Beratung von Immobilieneigentümern | |
Durchführung von Wettbewerben (z. B. Kunst im öffentlichen Raum) | |
Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen |
Nicht investive Maßnahmen:
Zwischennutzung von leer stehenden Ladenlokalen | |
Ladenflächenmanagement | |
Neugestaltung des Anlieferverkehrs | |
Veranstaltungen zur Frequenzsteigerung (Kundenbindung / Kundenneugewinnung) | |
Serviceoffensiven zur Kundenbindung | |
Einrichtung von Kinderbetreuung |
Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entscheidet ein lokales Gremium. In der Stadt Ochtrup fungiert das „Kompetenzteam Innenstadt“ als Entscheidungsgremium (einstimmiges Ergebnis in den Sitzungen des „Kompetenzteams Innenstadt“). Es setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:
Stadt Ochtrup, | |
ISG Altstadt Ochtrup e.V., | |
VWO e.V., | |
Fansation Handels- und Veranstaltungs GmbH. |
Weitere innenstadtrelevante Investoren/Akteure können beratend zu den Sitzungen hinzugezogen werden.