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Soziales

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Leistungen des Jobcenters / Sozialamtes.
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Unterpunkten auf der linken Seite.

 

Asylleistungen

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können.
Das Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf.

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf erbracht werden.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können nach § 6b Bundeskindergeldgesetz auch Kindergeldberechtigte für ein Kind erhalten. Dies ist der Fall, wenn Wohngeld gezahlt wird und das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist, oder wenn das Kind im Haushalt der oder des Kindergeldberechtigten lebt und für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bezogen wird.

Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine antragsabhängige Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Rentenangelegenheiten

Für Arbeitnehmer, also Angestellte und Arbeiter, z.T. auch Selbständige gehört sie als Bestandteil der Sozialversicherung zu den Pflichtversicherungen. Allerdings wird anders als bei einer privaten Rentenversicherung nicht für die eigene Rente angespart, sondern es werden nur Ansprüche erworben, deren Höhe abhängig von Dauer und Höhe der Beitragszahlungen ist. Wenn die Rente fällig ist, wird sie aus den zu dieser Zeit eingehenden Beitragszahlungen entnommen. Anspruch auf Rente entsteht bei Erreichen des Eintrittsalters, bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit bzw. im Todesfall für die Hinterbliebenen.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe deckt in Deutschland den soziokulturellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu gewährleisten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Staat unterstützt dadurch Menschen, die in einer Notlage sind.
Während Arbeitslosengeld II Personen erhalten, die erwerbsfähig sind, bekommen Sozialhilfe Personen, die aufgrund von Berufsunfähigkeit oder Alter nicht erwerbsfähig sind.

 

 

 

 

 


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Postfach 13 64
48602 Ochtrup
Tel.: +49 2553 730
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montags - mittwochs: 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr

Das Bürgerbüro (Meldeamt) hat Dienstagvormittag geschlossen.

donnerstags: 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

freitags: 08:30 - 12:00 Uhr

 

Soziales:

montags - freitags: 10:00 - 12:00 Uhr

 

Wohngeld:

montags - donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr

und nach Terminabsprache