Fundbüro
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, können Sie sich an das Fundbüro wenden !
Fundsachen können telefonisch gemeldet werden (bei Fahrrädern und anderen größeren Gegenständen, da diese vom Baubetriebshof abgeholt werden) oder persönlich im Fundbüro abgegeben (z.B. Schlüssel, Geldbörsen etc.) und zur Anzeige gebracht werden.
Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch oder per Email erfragen, ob hier der Gegenstand als Fundsache registriert ist. Je genauer Sie den verlorenen Gegenstand beschreiben können, desto einfacher ist es für die Mitarbeiter/innen des Fundbüros unter den Fundsachen zu suchen und hoffentlich auch zu finden.
Es wird empfohlen, alle 3 bis 4 Wochen nachzufragen bzw. nachzusehen, ob jetzt eventuell die verloren gegangene Sache aufgefunden worden ist.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Was erledige ich wo?"
Rechtliche Grundlagen:§§ 965 bis 977 Bürgerliches Gesetzbuch.