Vorkaufsrecht
Nach den §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt Ochtrup unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht an privaten Grundstücken zu. Aus diesem Grund setzen Notare die Stadt Ochtrup über Grundstückskaufverträge in Kenntnis. Die Stadt Ochtrup teilt dann dem jeweiligen Notar mit, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht.
Für diese Bescheinigung der Stadt Ochtrup wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr können Sie in der nachfolgend pdf-Datei nachlesen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die unten genannte Sachbearbeiterin.
Frau Annegret Thiemann |
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Rathaus III
Raum: 4 Hinterstraße 20 48607 Ochtrup |
Telefon: +49255373-312
Telefax: +49255373-5312 |