Gewerbesteuer
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Herr Herbert Bruns | +49255373-170 | ![]() |
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Die Stadt Ochtrup ist nach dem Gewerbesteuergesetz berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Die Gewerbesteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Stadt Ochtrup dar.
Gewerbesteuermessbetrag
Grundlage für die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ist der Ertrag Ihres Unternehmens. Aus diesen Erträgen ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag.
Festsetzung und Fälligkeit der Gewerbesteuer
Berechnet wird die Gewerbesteuer, indem der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Ochtrup multipliziert wird.
Der / die Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Stadt Ochtrup über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid. Fällig werden die Gewerbesteuern vierteljährlich (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres).
Der Hebesatz bestimmt sich nach der zur Zeit gültigen Fassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Ochtrup (Hebesatzsatzung) und ist auf 410 v.H. festgesetzt.
Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.
SEPA-Lastschriftverfahren
Gemeindliche Forderungen wie Steuern, Gebühren, Beiträge etc. können bequem per SEPA-Lastschriftmandat von der Stadtkasse von Ihrem Bankkonto eingezogen werden. Dieses Verfahren bringt wesentliche Erleichterungen. So verpassen Sie keinen Fälligkeitstermin, das Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt und Sie erhalten keine Mahnungen wegen Zahlungsverzug.
Das Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.
Sofern Sie an diesem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie den unten stehenden Vordruck ausdrucken, ausfüllen und das Original unterschrieben an die Stadt Ochtrup, Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup, zurückgeben.