Beglaubigung von Schriftstücken
Leistungsbeschreibung
Wollen Sie ein Zeugnis beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstückes, können Sie diese amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die Beglaubigung kann beim Bürgerbüro der Stadt Ochtrup vorgenommen werden.
Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden sind möglich.
Erforderliche Unterlagen
Um Schriftstücke bei der Stadt Ochtrup beglaubigen zu lassen, muss das Original vorgelegt werden. Kopien werden direkt vor Ort erstellt.
Beachten Sie bitte, dass Geburtsurkunden oder Eheurkunden neu ausgestellt werden und daher nicht beglaubigt werden können.
Die Ausstellung der Urkunden erfolgt im zuständigen Standesamt.Kosten
4,00 € pro Beglaubigung, auch wenn Kopie erstellt wird