Gestaltungsbeirat/-satzungen

Gestaltungsbeirat/-satzungen

Die jeweiligen Landesbauordnungen ermöglichen den Städten und Gemeinden, in einer Satzung sogenannte örtliche Bauvorschriften zu erlassen, die auch gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen enthalten können.

Gestaltungssatzungen können für bestimmte Bereiche erlassen werden und Festsetzungen enthalten, z.B. zur Gestaltung von Gebäuden (Dachform, Fensterformen, Materialien und Farben), Werbeanlagen oder auch zur Gestaltung von Freibereichen, insbesondere von Einfriedungen.

Neben gestalterischen Festsetzungen in den jeweiligen Bebauungsplänen existieren für das Stadtgebiet von Ochtrup zurzeit nachfolgende Satzungen.

Zudem hat der Rat der Stadt Ochtrup beschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieser Beirat soll in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen. Interessierte können sich die Satzung und Geschäftsordnung dieses Beirates nachstehend ansehen.

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