Klimafolgenanpassung

Klimafolgenanpassung

Das Klima wandelt sich! Der Klimawandel, ausgelöst durch die fortschreitende globale Erwärmung, ist nicht mehr zu leugnen: Starkregenereignisse, Hitzestress, Dürren und Waldbrände sind daraus resultierende Folgen.

Die Warming Stripes des Klimawissenschaftlers Ed Hawkins visualisieren die fortschreitende Erderwärmung sehr prägnant und lassen wenig Spielraum für Auslegungen. 


Die hohe Konzentration sogenannter Treibhausgase in der Atmosphäre, insbesondere der Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) durch Industrie, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Versorgung und Wohnen, gehört zu den Hauptursachen der Erderwärmung. In einigen Regionen der Erde führen diese Veränderungen bereits zu lebensfeindlichen Bedingungen – Menschen müssen ihre Heimat verlassen, um zu überleben. Sie wandern in Regionen, die bislang weniger stark von Klimakatastrophen betroffen sind.

Aber auch hier spüren wir die negativen Auswirkungen des Klimawandels, sie beeinflussen bereits heute unsere Lebensqualität.

2021 formulierte das Land Nordrhein-Westfalen ein Klimaanpassungsgesetz. Dieses schuf die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie. Derzeit ist eine neue Novellierung in Arbeit.

Der Bund folgte in 2024 mit dem Klimaanpassungsgesetzt (KAnG):

§ 1 Ziel des Gesetzes ist es, zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Die Widerstandsfähigkeit ökologischer Systeme und der Gesellschaft gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen soll zur Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesteigert werden und es sollen Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden. Die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels soll verhindert werden.

Klimaschutz und Klimaanpassung – zwei Seiten derselben Medaille

Um dem Klimawandel wirksam zu begegnen, braucht es zwei ergänzende Ansätze: Klimaschutz und Klimaanpassung.

Quelle: Klimagerechter Städtebau, Bayrisches Staatsministerium

Der Klimaschutz (Mitigation) setzt dort an, wo der Klimawandel entsteht: Er soll verhindern, dass noch mehr Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen. Dazu gehören Maßnahmen wie der Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden oder der Umstieg auf nachhaltige Mobilität.

Die Klimafolgenanpassung (Adaptation) wiederum reagiert auf die Folgen des bereits stattfindenden Wandels. Sie hat das Ziel, Risiken zu minimieren, Schäden zu vermeiden und gleichzeitig Chancen zu nutzen. Dazu zählen unter anderem Hitzeschutz in Städten, ein effektives Regenwassermanagement, Entsiegelung von Flächen oder das Schaffen klimaresilienter Grünräume. 

Gerade auf kommunaler Ebene wie hier in Ochtrup ist Klimaanpassung besonders wirksam, wenn sie passgenau auf lokale Gegebenheiten abgestimmt wird. Denn Klimafolgen äußern sich meist regionsspezifisch – und verlangen nach individuellen Lösungen.

Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen bedeuten daher Investitionen in die Lebensqualität der Stadt Ochtrup. Maßnahmen wie die Entsiegelung von Flächen, das Anlegen neuer Grünräume sowie ein zukunftsfähiges Wassermanagement machen unsere Stadt nicht nur widerstandsfähiger, sondern auch grüner, kühler und gesünder.

Mit kreativen und ortsbezogenen Ideen lassen sich darüber hinaus Aufenthaltsräume im Grünen schaffen, die hochwertig gestaltet, für alle zugänglich und zugleich sozial wirksam sind. Sie bieten nicht nur Rückzugsorte an heißen Tagen, sondern stärken auch das Miteinander und fördern den sozialen Zusammenhalt in Ochtrup.

Klimavorsorge in Ochtrup: Gefördertes Konzept für nachhaltige Anpassung und Natürlichen Klimaschutz

Die Stadt Ochtrup erstellt derzeit ein Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz. Der Titel des geförderten Vorhabens lautet: ANK-DAS-A.1: Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die Stadt Ochtrup.

Die Maßnahme wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz“ mit dem Förderschwerpunkt A.1 gefördert. Ziel ist die Entwicklung eines umfassenden Konzepts, das beide Aspekte systematisch miteinander verbindet.

Gefördert wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 (Förderkennzeichen: 67DAAN0801). Das BMUV wird hierbei vertreten durch die ZUG – Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH als Projektträgerin.

Verantwortlich für die Erstellung des Konzepts ist der Klimafolgenanpassungsmanager der Stadt Ochtrup. Gemeinsam mit einem externen Fachbüro wird er in den kommenden zwei Jahren die aktuelle Situation analysieren und praxisnahe Strategien sowie konkrete Maßnahmen erarbeiten, um den Herausforderungen des Klimawandels wirkungsvoll zu begegnen. 

Stand der Dinge

Quelle: Klimagerechter Städtebau, Bayrisches Staatsministerium

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