Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldungen

Alle gewerblichen Angelegenheiten werden durch die Gewerbeordnung (GewO) bzw. durch Spezialgesetze geregelt. Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jeder Person gestattet, soweit nicht durch die GewO Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.  Für Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft darf die Ausübung einer selbständigen Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).

Hinweis:

Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden (§ 38 GewO, z.B. Gebrauchtwagenhandel, An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien u.a.), so ist bei der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Diese Unterlagen sollten möglichst zwei Wochen vor dem Anmeldetermin beantragt werden, damit eine Vorlage erfolgen kann.

Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, muss eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der
Handwerkskammer Münster, Postfach 3480, 48019 Münster, Tel.: (+49 251/52030) beantragt werden.
Die Handwerkskammer erteilt hierzu gern weitere Auskünfte.

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