Ansicht Rathaus II am Gausebrink
Together - Zeichnung auf Tafel

Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als

  • Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind
  • Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Einkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer über den Einkommensgrenzen liegt oder bestimmte Transferleistungen erhält (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder auch BaföG), da die Unterkunftskosten bei der Transferleistung berücksichtigt werden.

 Weitere Auskünfte geben auch die entsprechenden Seiten des Bundesministeriums oder des Landes NRW.



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