Ansicht Rathaus II am Gausebrink
Together - Zeichnung auf Tafel
Frau mit Hund und Rollator geht über einen Weg im Grünen

Wohngeld - Einfache Sprache

Wohngeld - Einfache Sprache

Wohnen kostet Geld.

Manche Menschen haben nicht so viel Geld.

Sie können dann Wohn-Geld bekommen.

Das ist eine Hilfe vom Staat.

Das Wohn-Geld ist ein Zuschuss.

Zuschuss bedeutet:

Das Wohn-Geld ist nicht so viel wie die ganze Miete.

Man muss einen Teil selbst bezahlen.

 

Sie können Wohn-Geld für Ihre Miet-Wohnung bekommen.

Das Wohn-Geld nennt man dann auch Miet-Zuschuss.

Oder: Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus.

Sie zahlen dann keine Miete. Aber Sie haben andere Kosten.

Zum Beispiel für das Wasser oder die Müll-Abfuhr.

Das Wohn-Geld nennt man dann auch Lasten-Zuschuss.

Wichtig ist:

In jeder Wohnung oder in jedem Haus kann man Wohn-Geld bekommen.

 


Wer bekommt Wohngeld?

3 Sachen sind dabei wichtig:

  1. Wie viele Personen leben im Haushalt?
  2. Wie viel Geld haben die Personen?
  3. Wie hoch sind die Wohn-Kosten?

 

Wer bekommt kein Wohn-Geld?

Das Einkommen der Personen im Haushalt ist zu hoch.

Einkommen nennt man das Geld, das Sie jeden Monat zum Leben haben.

Das wird genau berechnet.

Vielleicht bekommen Sie auch schon Geld von einem anderen Amt.

Zum Beispiel:

  • Die Grund-Sicherung vom Job-Center.
  • Arbeitslosen-Geld 2. Das nennt man auch Bürger-Geld.
  • Hilfen vom Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

Dieses Geld vom anderen Amt nennt man Transfer-Leistungen.

Die Transfer-Leistung enthält schon das Geld für die Wohn-Kosten.

 

Wie bekommt man Wohngeld?

Sie müssen einen Antrag beim Amt stellen.

Beim Amt gibt es eine Wohngeld-Stelle.

Dort können Sie sich zum Beispiel das Antrags-Formular abholen.

Auf dem Antrags-Formular sind viele Fragen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, das Formular auszufüllen.

Sie brauchen für den Antrag auch Dokumente.

Das ist zum Beispiel ein Bescheid über Ihre Miete oder Arbeits-Lohn.

Bei der Wohngeld-Stelle erfahren Sie genau, was Sie mitbringen müssen.

Am besten rufen Sie die Wohngeld-Stelle an. Dann bekommen Sie einen Termin.

Hier ist die Telefonnummer: 02553/73263 oder 02553/73266

 

Die Wohngeld-Stelle prüft Ihren Antrag.

Wenn Sie Wohn-Geld bekommen, erhalten Sie einen Wohn-Geld-Bescheid.

Dann bekommen Sie das Geld auf Ihr Konto.

 

Wichtig ist:

Sagen Sie der Wohn-Geld-Stelle immer gleich, wenn sich etwas ändert.

Zum Beispiel:

  • Sie ziehen in eine andere Wohnung.
  • Eine Person verlässt die gemeinsame Wohnung.
  • Eine Person kommt dazu.
  • An Ihrer Arbeits-Stelle ändert sich etwas.
    Sie verdienen deshalb mehr oder weniger Geld als vorher.
  • Sie erhalten andere Hilfen.


Dann prüft die Wohn-Geld-Stelle, wie es mit Ihrem Wohn-Geld weitergeht.


Achtung:
Wenn Sie etwas nicht sagen, müssen Sie vielleicht eine Strafe zahlen.
Deshalb: Wenden Sie sich an die Wohngeld-Stelle, wenn Sie unsicher sind.
Oder wenn Sie Fragen haben.
Wir helfen Ihnen weiter!

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