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Finanzen

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Die Stadt hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei hat sie die Verpflichtung, sparsam und wirtschaftlich vorzugehen und den Haushalt ausgeglichen zu gestalten.

Zentrales Instrument der Haushaltswirtschaft sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen, Erträge, Aufwendungen und Investitionen eines Jahres enthält.

Eine Aufgabe des Fachbereiches Finanzen ist die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für die politische Beratung.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach der Einbringung in den Stadtrat und nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ochtrup während des Haushaltsplanberatungsverfahrens zur Einsichtnahme im Rathaus aus. Einwohner/innen und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen, die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegt wird, Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Die vom Rat der Stadt Ochtrup beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist - ebenfalls nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ochtrup - bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses einsehbar.

Die Einsichtnahme in den Entwurf bzw. in die beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann während der Öffnungszeiten im Rathaus erfolgen.

Im Jahresabschluss wird dokumentiert, ob der Plan eingehalten wurde oder ob es - aus welchen Gründen auch immer - zu Abweichungen gekommen ist.

An dieser Stelle finden Sie die vom Rat der Stadt Ochtrup beschlossenen Haushaltssatzungen (in absteigender Reihenfolge, beginnend mit dem aktuellen Haushaltsjahr) ab 2014 und die Jahresrechnungen ab 2019 mit allen Anlagen:





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