Gleichstellung

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung Ochtrup bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages der Gleichberechtigung von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen.
Sie hat den Auftrag, Benachteiligungen aufzuzeigen und auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken.
Dabei hat die Gleichstellungsbeauftragte sowohl einen verwaltungsinternen als auch einen externen Aufgabenbereich.

Interne Aufgaben sind u.a.:

  • Mitwirkung bei personellen Maßnahmen wie z. B. Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, Stellenausschreibungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans
  • Durchführung von Beratungsgesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern


Externe Aufgaben können u.a. sein:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu gleichstellungsrelevanten Themen wie z.B. Trennungssituationen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Durchführung von Projekten und Aktionen mit anderen Institutionen und Gruppen in Ochtrup.


Rechtsgrundlagen
Art. 3 Grundgesetz
Gemeindeordnung NRW
Landesgleichstellungsgesetz NRW
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)



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