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Bauvoranfrage / Bauantrag

Bauvoranfrage / Bauantrag

Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren in einem Bereich, für den die Stadt keinen Bebauungsplan ausgewiesen hat? Z.B. im Außenbereich von Ochtrup, Langenhorst oder Welbergen? Sie planen, einen Gewerbebetrieb zu bauen oder in einem vorhandenen Haus einen Gewerbebetrieb einzurichten? Möchten Sie eine Werbeanlage anbringen/aufstellen? Dann ist der Kreis Steinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde der richtige Ansprechpartner für Sie.

Bevor Sie einen Bauantrag für Ihr Bauvorhaben einreichen, der auf die Erteilung einer Baugenehmigung abzielt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, zunächst eine Bauvoranfrage einzureichen. Dies sollte in jedem Fall gemacht werden, wenn z.B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.

Sollten Sie bzw. der von Ihnen beauftragte Architekt sicher sein, dass ein Grundstück bauplanungsrechtlich so bebaubar ist, wie Sie es möchten, ist ein entsprechender Bauantrag beim Kreis Steinfurt einzureichen. Die Stadt Ochtrup wird - so sieht es das Baugesetzbuch vor - vom Kreis Steinfurt am Verfahren beteiligt, d.h. die Stadt Ochtrup erhält eine Ausfertigung der Bauantragsunterlagen und muss innerhalb von 2 Monaten seit Eingang eine Stellungnahme hierzu beim Kreis Steinfurt abgeben. Wenn der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Steinfurt alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Stellungnahmen (der Kreis muss in einigen Fällen auch noch weitere Behörden oder interne Stellen beteiligen) vorliegen, erteilt dieser die Baugenehmigung bzw. bei Bauvoranfragen einen Bauvorbescheid.

Die entsprechenden Formulare - sowohl für Bauvoranfragen, Bauanträge, Werbeanlagen etc. - können online auf der Seite des Kreises Steinfurt unter Formulare A-Z abgerufen werden.

Auf den Formularen ist auch angegeben, welche Unterlagen (Pläne etc.) Sie in welcher Anzahl beifügen müssen. Bauherren bzw. deren Architekten sollten - sofern ein Denkmal betroffen ist oder das Vorhaben sich innerhalb eines Denkmalbereiches bzw. in der Nähe eines Denkmals befindet - eine zusätzliche Ausfertigung der Antragsunterlagen einreichen. Der Kreis Steinfurt wird dann auch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Ochtrup am Verfahren beteiligen.

Ansprechpartnerin

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Zuständige Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Ochtrup beim Kreis Steinfurt sind: 

Für den Stadtteil Ochtrup einschließlich der Bauerschaften: 
Herr Karcinski, Tel.-Nr.: 02551/69-2632 
E-Mail: dennis.karcinski@kreis-steinfurt.de 

Für die Ortsteile Langenhorst und Welbergen  einschließlich der Bauerschaften:
Herr Plagemann, Tel.-Nr.: 02551/69-2611
E-Mail: heinz-josef.plagemann@kreis-steinfurt.de