Unterhaltung der Beschilderung

Unterhaltung der Beschilderung

Entscheidungen über die Aufstellung von Verkehrsschildern im Stadtgebiet von Ochtrup trifft die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt im Benehmen mit der zuständigen Polizei, dem Straßenbaulastträger (Land, Kreis, Stadt) und der Kommune.

Maßgeblich zu beachten ist hierbei § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), worin unter anderem festgelegt ist, dass „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ 

Anträge auf eine neue Ausschilderung, Anlegung von Zebrastreifen, Errichtung einer Ampelanlage, Ausweisung von Tempo-30-Zonen und ähnliches sind an das Ordnungsamt der Stadt Ochtrup zu richten. Zuständiger Ansprechpartner ist Manfred Wiggenhorn, Tel.-Nr. 02553/73-230, E-Mail: ordnungsamt@ochtrup.de.

Ist eine Entscheidung getroffen worden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt die Beschilderung an, und der Baubetriebshof der Stadt Ochtrup stellt die entsprechenden Schilder auf und unterhält diese. 

Falls ein Schild abhanden gekommen, defekt oder nicht mehr lesbar ist, wenden Sie sich gern an uns.

Ansprechpartner

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