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Genehmigungsfreistellung

Genehmigungsfreistellung

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 - 3 und sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 benötigen Sie unter den unten angegebenen Voraussetzungen keine Baugenehmigung (sogenannte Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 - BauO NRW -). Bitte befragen Sie hierzu den von Ihnen beauftragten Architekten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Das Vorhaben soll im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes errichtet werden, entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und bedarf keiner Abweichung gemäß § 69 BauO NRW oder einer Ausnahme bzw. Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB). 
2. Das Vorhaben widerspricht nicht unseren örtlichen Bauvorschriften. Ob das der Fall ist, erfahren Sie im Zweifel bei unserer Ansprechpartnerin. 
3. Das Vorhaben muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, vor allem denen der Bauordnung für das Land NRW, entsprechen. 
4. Die Erschließung muss gesichert sein. Das bedeutet, die Ver- und Entsorgung muss ebenso vorhanden sein, wie die Anbindung an eine öffentliche, befahrbare Verkehrsfläche.

Die Bauvorlagen sind bei der Stadt Ochtrup einzureichen. Das entsprechende Antragsformular können sich Interessierte nachfolgend als pdf-Datei herunterladen. Dort ist auch angekreuzt, welche Unterlagen Sie einschließlich des Antragsformulars - 2-fach - einreichen müssen. Entwässerungsanträge sind an die Stadtwerke Ochtrup, Witthagen 3, 48607 Ochtrup, zu richten.

Eine Prüfung dieser Unterlagen ist vom Gesetz nicht vorgesehen und wird daher auch nicht vorgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass mit der letzten Änderung der Bauordnung NRW für die Gebäudeklasse 3 (u.a. Gebäude ab 3 Wohneinheiten) die Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit gestiegen sind und im Interesse der Bauherren leitet die Stadt Ochtrup solche Anträge in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt an den Kreis weiter. Diese werden dann dort als Bauanträge behandelt und geprüft. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, dass das Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie den örtlichen Bauvorschriften geplant wird und zum anderen, dass die Anforderungen an den Brandschutz sowie die Barrierefreiheit eingehalten werden.

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