Aufbruchgenehmigungen

Aufbruchgenehmigungen

Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch den zuständigen Straßenbaulastträger. Für die Stadtstraßen und Wirtschaftswege ist dies die Stadt Ochtrup; bei Aufbrüchen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten nennt Ihnen die genannte Mitarbeiterin der Stadt Ochtrup gern den zuständigen Ansprechpartner.

Insbesondere das Verlegen der Versorgungsanschlüsse (Gas, Strom, Telefon usw.) und der Entsorgungsanschlüsse (Kanalanschlüsse) ist rechtzeitig zu beantragen.

Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum sind von der ausführenden Firma zu beantragen und werden von der Stadt Ochtrup geprüft und - wenn keine Einwände bestehen - erteilt.

Die Genehmigung ersetzt nicht die Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.

Anträge können mit dem unten stehenden Formular gestellt werden. Die Liste der im Stadtgebiet Ochtrup vorhandenen Versorgungsträger ist ebenfalls beigefügt. Die Bedingungen für die Gestattung eines Aufbruchs sind zu beachten.

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