Gebühren und Ortsrecht (Satzungen)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Städte und Gemeinden können ihre Angelegenheiten (z.B. die Festsetzung von Gebühren) durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

    Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".

    Im Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt liegen die Bebauungspläne für Sie zur Einsichtnahme bereit.
    Eine Sammlung aller aktuellen Satzungen und Verordnungen der Stadt Ochtrup finden Sie auf unserer Homepage unter Satzungen und Ortsrecht.


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