Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auf dieser Seite werden Sie nach und nach alle wichtigen Informationen für die Ochtruper Kommunalwahl erfahren, sobald diese jeweils verfügbar sind.
Bei den Kommunalwahlen werden gewählt:
- Kreistag
- Landrat/rätin
- Stadtrat
- Bürgermeister/in
Die 17 Wahllokale der Stadt Ochtrup öffnen am 14.9. 2025 morgens um 8.00 Uhr ihre Türen und werden bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet bleiben. In diesen zehn Stunden haben alle Wählerinnen und Wähler Gelegenheit, ihre Stimmen für die Kommunalwahl abzugeben. Etwaige Stichwahlen finden am 28.9. 2025 statt.
Natürlich besteht für alle Wähler und Wählerinnen, die am Wahltag verhindert sind, wieder die Möglichkeit zur Briefwahl (Näheres dazu s. Linkbox unten).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Ochtrup wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie wird gewählt?
Die Kommunalwahlen in NRW sind demokratische Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mit einer Stimme pro Wahl jeweils für die kommunalen Vertretungen und die Hauptverwaltungsbeamt/innen abstimmen. Die Sitze werden teils direkt, teils nach Verhältniswahl angegeben.
Das bedeutet für Ochtrup konkret: Die Wähler/innen erhalten vier unterschiedliche Stimmzettel (rot, gelb, orange, weiß).- Für die Kreistagswahl haben die Wähler/innen eine Stimme, mit der sie gleichzeitig den/die Wahlkreisbewerber/in und die Reserveliste der Partei wählen, für die der/die Bewerber/in aufgestellt ist (roter Stimmzettel).
- Der Landrat oder die Landrätin wird direkt und per Mehrheitswahl gewählt (gelber Stimmzettel).
Sollte es mehr als zwei Kandidat/innen geben und nicht zu einer absoluten Mehrheit kommen, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidat/innen mit den meisten Stimmen am 28.9.2025 statt.
- Für den Ochtruper Stadtrat haben die Wähler/innen eine Stimme, mit sie ein/e Direktkandidat/in im eigenen Wahlbezirk und zugleich die Reserveliste der Partei wählen, für die der/die jeweilige Kandidat/in antritt (orangefarbener Stimmzettel).
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird, ebenso wie der Landrat, direkt und per Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, erhält (weißer Stimmzettel).
- Für die Kreistagswahl haben die Wähler/innen eine Stimme, mit der sie gleichzeitig den/die Wahlkreisbewerber/in und die Reserveliste der Partei wählen, für die der/die Bewerber/in aufgestellt ist (roter Stimmzettel).
Wo wird gewählt?
Die Stadt Ochtrup ist in 17 Wahlbezirke eingeteilt. Ihr zuständiges Ochtruper Wahllokal können Sie der persönlichen Wahlbenachrichtigung entnehmen. Diese oder ein gültiges Ausweispapier ist für die Zulassung zur Stimmabgabe am Wahlsonntag mitzubringen. Eine Übersicht der Wahlbezirke und -lokale finden Sie untenstehend.
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl 2025 erhalten Sie über die folgenden Links:
Weitere Informationen, u.a. zu den Wahlkreiskandidaten sowie Links zu den Seiten mit vorläufigen Wahlergebnissen, erhalten Sie an dieser Stelle in Kürze.