Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren. Diese dürfen die Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen finden Sie bei der unteren Fischereibehörde (Kreis Steinfurt).

    Ab dem 03.07. gilt das neue Fischereirecht. Eine Beantragung der neuen Fischereischeindokumente ist bei der Stadt Ochtrup oder über die Online-Dienste grundsätzlich möglich. Ein Umtausch nicht digitaler Fischereischeine ist nur bei der Stadt Ochtrup möglich.

    Aber: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort und müssen nicht zwingend umgetauscht werden!

    Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich.

    Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:

    • Ausstellung des Fischereischeins
    • Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe


    Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

    Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.

    Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der Stadt Ochtrup erfolgen.

    Für weitere Informationen beachten Sie die Website der Leitstelle für Fischereischeinwesen in NRW.

    Die Ausbildung für die Fischereiprüfung erfolgt über die Volkshochschule (VHS). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft der VHS.

    Die Prüfung wird beim Kreis Steinfurt abgelegt.

    Weitere Informationen über Gewässer, in denen geangelt werden darf, bekommen Sie beim ASV Gut Fang in Langenhorst. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben: 

    - alter Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse

    Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl bei der örtlich zuständigen Behörde als auch online über das NRW-Serviceportal beantragen. 

    - Fischerprüfungszeugnis

  • Kosten

    Verwaltungsleistung

    Bei Beantragung online

    in EUR

    Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR

    Fischereischein auf Lebenszeit 

    18,00

    30,00

    Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für

    1 Kalenderjahr

    Gesamt

    Gesamt

    14,00

    22,00

    Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für

    5 aufeinanderfolge Kalenderjahre

    Gesamt

    Gesamt

    42,00

    50,00

    Ausländerfischereischein
     (Jahresfischereischein)


    Gesamt

    Gesamt

    20,00

    32,00

    Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit
     (früher: Sonderfischereischein)

    Bei Beantragung online

    in EUR

    Bei Beantragung beim zuständigen Landesamt


    30,00

    30,00

  • Anträge / Formulare