Anmeldung in der Gemeinde (auch Umzug innerhalb des Ortes)
Leistungsbeschreibung
Wer nach Ochtrup zieht oder innerhalb von Ochtrup umzieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde persönlich bzw. online anmelden.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWa) ist ein digitaler Service, der den Behördengang ersetzen kann und den Ummeldeprozess vereinfacht.
Der Online-Dienst, der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von der Senatskanzlei Hamburg gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt wurde, ermöglicht eine komplette digitale Ummeldung - von der Adressänderung im Melderegister bis zur Aktualisierung auf dem Personalausweis oder Reisepass.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne, digitale Lösung, die Zeit und Aufwand spart, ermöglicht. Die Nutzung ist einfach: Alles, was Bürgerinnen und Bürger benötigen, sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), die Ausweis-App sowie ein behördliches Nutzerkonto wie die BundID.
Alle Informationen zum neuen Service finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass, sofern vorhanden
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht, wenn der Zuziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Zuziehenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigten)
- Kfz-Schein bei An- oder Ummeldung aus dem Kreis Steinfurt
Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Die Verpflichtung zur Anmeldung/Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Anmeldung/Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung/Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Sie müssen sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, beim Bürgerbüro in Ochtrup anmelden. Für die Anmeldung/Ummeldung in Ochtrup ist entweder Ihre persönliche Vorsprache möglich, oder Sie nutzen die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) unter www.wohnsitzanmeldung.de
Anträge / Formulare
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (362 KB)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)