In NRW wird ab dem 3. Juli 2026 flächendeckend der digitale Fischereischein eingeführt.
Eine Beantragung der neuen Fischereischeindokumente ist bei der Stadt Ochtrup oder über die Online-Dienste möglich. Ein Umtausch bestehender Fischereischeine ist nur bei der Stadt Ochtrup möglich.
Aber: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort und müssen nicht zwingend umgetauscht werden!
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.
Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der Stadt Ochtrup erfolgen.
Für weitere Informationen beachten Sie die Website der Leitstelle für Fischereischeinwesen in NRW.
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